Haben Sie Fragen?     0172 - 54 74 793

partner

presse

termine

Start

GESCHÄFTSORDNUNG

§ 1 Logonutzung

 

Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung von Logo und Schriftzug des Vereins, sofern folgende Kriterien eingehalten werden:

 

1. Gastronomiebetriebe:

 Zum Tragen des Logos  sind Betriebe berechtigt,

 die folgen de Kriterien erfüllen:

 

• Verwendung von fünf biozertifizierten Zutaten  aus drei   verschiedenen Produktgruppen.

 

 

• Die Lebensmittel stammen überwiegend aus Bremen   und Niedersachsen. Die angrenzenden Regionen Westfalen sowie Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können dabei einbezogen werden.

 

• Die Herkunft der aus der Region stammenden Lebens  mittel ist verbindlich zu veröffentlichen.

 

• Verarbeitung von Fisch und Fleisch aus regionalem,   nachhaltigem Wildfang bzw. regionaler Ansitzjagd.

 

Nachhaltiger Wildfang heißt:

 

• Selektive Fangmethoden mit dem Ziel den Beifang  und den Fang untermäßiger Fische zu minimieren

 

• Umweltschonende Fangmethoden zum Schutz der Meeresumwelt,  - säuger,  und – vögel

 

• Beschränkung auf regionale Fischarten und nachhaltig bewirtschaftete Bestände (Einhaltung des biologischen Referenzwertes)

 

• Unterstützung der natürlichen Bestände durch gezielte Besatz-Programme

 

• Dokumentation der Herkunftsangaben (Fangtagebuch,   Fangmeldungen, Warenbegleitschein)

 

Die Küchenpraxis hält sich an folgende Kriterien:

 

• Werterhaltende und handwerkliche Verarbeitung mit  hohen Qualitätsansprüchen unter Vermeidung von industriell gefertigten  convenient–Produkten.

 

• Produkte aus fairem Handel sollen beim Einkauf

berücksichtigt werden und das Sortiment ergänzen.

 

2. Erzeuger, Verarbeiter und Handel

 

• Erzeugung/Verarbeitung Handel hochwertiger

Bio-Lebensmittel

 

• Erzeugung/Verarbeitung Handel von Produkten, die    überwiegend aus Bremen und Niedersachsen stammen. Die angrenzenden Regionen Westfalen sowie Hamburg,   Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können dabei einbezogen werden

 

• Erzeugung/Verarbeitung Handel von Fisch und Fleisch   aus regionalem nachhaltigem Wildfang bzw. regionaler   Ansitzjagd.

Nachhaltiger Wildfang heißt:

 

 • Selektive Fangmethoden mit dem Ziel den Beifang und den Fang

 

 • untermäßiger Fische zu minimieren,

 

 • Umweltschonende Fangmethoden zum Schutz

der Meeresumwelt, - säuger,  und – vögel,

 

 

 • Beschränkung auf regionale Fischarten und

nachhaltig   bewirtschaftete Bestände

(Einhaltung biologeischer  referenzwert),

 

 • Unterstützung der natürlichen Bestände durch

gezielte   Besatz-Programme,

 

 • Dokumentation der Herkunftsangaben

(Fangtagebuch,   Fangmeldungen, Warenbegleitschein),

 

 • Fischzucht bzw. Aquakultur.

 

 • Die Betriebsorganisation verfolgt ein nachhaltiges Werteprinzip.

 

 • In Erzeugung, Verarbeitung und Handel findet eine werterhaltende und handwerkliche Verarbeitung mit hohen Qualitätsstandards unter Vermeidung von industriell gefertigten convenient- Produkten statt.

 

 • Beim Handel von Getränken ist ein Teil der Produkte in Bioqualität zu handeln.

 

3. Alle

 

 • Wertschätzung und Förderung der Mitarbeiter

 

 • Unterstützung der lokalen und regionalen Wirtschaft

 

 • Ressourcenschonung/Nutzung alternativer Energie

 

§ 2 Kontrolle

 

Die Einhaltung der unter § 1 gesetzten Maßstäbe ist auf eigene Kosten  nachzuweisen. Ergibt eine Kontrolle, dass ein Mitglied gegen die Vorgaben verstößt, gibt es unter Fristsetzung eine Aufforderung zur Besserung und zum Nachweis. Wer der Aufforderung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nachkommt,  droht der Ausschluss aus dem Verein und die Entziehung des Logos.

 

§ 3 Unterstützer-Logo

 

Der Vorstand kann Fördermitgliedern das Recht verleihen, mit einem vorgegebenen Unterstützer-Logo, das mit einer Jahreszahl versehen ist, zu werben. Das Logo darf während der Mitgliedschaft zum Zwecke der Werbung und Außendarstellung, Kennzeichnung des Betriebes und für Geschäftspapiere verwendet werden. Nach Austritt aus dem Verein ist das Logo abzugeben bzw. zu vernichten.

Den Fördermitgliedern ist es ohne gesonderte Zustimmung untersagt, die Wort –Bild-Marke in jedweder Form zu nutzen. Die Zustimmung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes, der ermächtigt wird, die Nutzungsgebühr individuell auszuhandeln.

 

Gutes für die Zukunft -

machen Sie mit.

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Mitgliedschaft und leisten Sie so einen Beitrag zur Förderung und Bewahrung der regionalen Ess- und Genusskultur.

Einfach Formular ausdrucken, ausfüllen und zuschicken.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung und der Geschäftsordnung.

Kontakt

Genussland Bremen Niedersachsen e.V.

 

Geschäftstelle  Bremen

Am Wall 207

28195 Bremen

 

Mobil:  0172 - 54 74 793

 

Mail:    info@genussland-bremen-niedersachsen.de